Preisliste
Auch wir können unseren Mandanten Beratungsleistungen nicht kostenlos anbieten - faire Preise sind aber für uns selbstverständlich. Unsere Leistungen rechnen wir im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab.
RVG Gebührentabelle
In Ausnahmefällen vereinbaren wir mit Ihnen ein Zeithonorar, soweit dieses sachlich und nach dem Wert der Angelegenheit angemessen ist und keine Abrechnung nach der Gebührenordnung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Gleichzeitig können wir mit Ihnen aber auch ein der Bedeutung des Falles angemessenes Pauschalhonorar vereinbaren. Dieses wird nur bei evidentem Missverhältnis zu unserem tatsächlichen Arbeitsaufwand nach oben oder unten angepasst.
Wir bieten unseren Mandanten folgende Vergütungsvereinbarungen an:
- Vergütungsabrechnung n.d. Gegenstandswert und RVG-Tabelle (bei Verbrauchern Begrenzung der Erstberatungsgebühr auf 190 € netto)
- Vergütung nach Zeitaufwand (150 € netto / h)
- Vergütung nach prozentualem Gegenstandswertanteil
- Pauschalvergütung
zzgl. Auslagen (für Kopien, Porto, Telefon, Fax, Fahrtkosten usw.) sowie 19 % Umsatzsteuer
Beratunghilfe
Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die außergerichtlichen Anwaltskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, dass Sie vorab beim Amtsgericht an Ihrem Wohnsitz einen sog. "Beratungshilfeschein" beantragen. Sofern Sie einen Beratungshilfeschein erhalten haben, können Sie eine Beratung in Anspruch nehmen.
notwendige Unterlagen & Öffnungszeiten Rechtsantragsstelle AG Dresden
Ausfüllhinweise zum Beratungshilfeantrag
Formular Beratungshilfeantrag
Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe
Sollten Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die gerichtlichen Anwaltskosten selbst zu tragen, besteht die Möglichkeit, dass Sie beim Gericht, an dem das Gerichtsverfahren anhängig ist, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragen.
Formular Prozesskostenhilfeantrag mit Ausfüllhinweisen
Formular Verfahrenskostenhilfeantrag mit Ausfüllhinweisen
Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Rechtsschutzversicherung (RSV)
Falls Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, ist es möglich, die Beratung bzw. Vertretung über Ihre Versicherung abzurechnen. Wir bitten Sie deshalb, mit Ihrer Rechtsschutzversicherung vorab die Kostenübernahme abzuklären, insbesondere ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.
Falls Sie Fragen haben, zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns einfach.
Wir beraten Sie gerne!